AGB

Shine & Balance Yoga - Natalie Rother
Impressum
AGB

Shine & Balance Yoga – Natalie Rother

Natalie Rother
Honbrook 8
23863 Nienwohld

1. Vertragsschluss

1.1
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Shine & Balance Yoga – Natalie Rother (im Folgenden: Shine & Balance Yoga) und ihren Kunden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die von dem Unternehmen die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Kurs- und Veranstaltungsangebotes im Sinne von Ziffer 2. erwerben bzw. erworben haben (Kunden).

1.2
Vertragsschluss und Buchung

Verträge zwischen dem Unternehmen Shine & Balance Yoga und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die Anmeldung zu bzw. die Buchung von durch das Unternehmen angebotenen Yoga-Klassen, Yoga-Kursen, Workshops, Yoga Retreats, Personal Yoga oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung/Buchung per E-Mail, Brief, Telefon, Online- oder Anmeldeformular vor Ort erfolgen kann. Die Annahme durch das Unternehmen erfolgt durch den Versand einer Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail bzw. Vertragsunterschrift.
Eine Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde. Die Zusage für einen Platz in einem Workshop wird erst verbindlich, wenn die jeweiligen Gebühren vollständig bezahlt sind.

2. Kurs- und Veranstaltungsangebot

2.1
Umfang und Durchführung des Kurs- und Veranstaltungsangebots

Das Unternehmen Shine & Balance Yoga bietet insbesondere Yoga-Klassen und Yoga-Kurse (einzeln oder in der Gruppe und mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden), Workshops, Personal Yoga und Yoga Retreats an. Das Kurs- und Veranstaltungsangebot wird in hierfür angemieteten Räumlichkeiten durchgeführt.

2.2
Öffnungszeiten und Änderungen des Kurs- und Veranstaltungsangebotes

• Die Büro- und Kurszeiten von Shine & Balance Yoga Öffnungszeiten sowie das jeweils aktuelle Kurs- und Veranstaltungsangebot werden auf der Webseite des Unternehmens (www.shine-balance-yoga.de) veröffentlicht und laufend aktualisiert.

• Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei Bedarf in Ausweichräumen in für die Kunden zumutbarer Entfernung zu den ursprünglich angegebenen Räumlichkeiten durchzuführen. Der jeweilige Veranstaltungsort wird den Kunden in diesem Fall spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.


• Shine & Balance Yoga behält sich ferner das Recht vor, notwendige Änderungen im Hinblick auf die Öffnungszeiten, das Kurs- und Veranstaltungsangebot sowie die Lehrer bzw. Dozenten der jeweiligen Kurse vorzunehmen. Entsprechende Änderungen werden über die Webseite www.shine-balance-yoga.de bekanntgegeben.

• Sollten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn für einzelne Veranstaltungen weniger als fünf Teilnehmer angemeldet sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die betroffenen Veranstaltungen nicht durchzuführen. Betroffene Kunden werden über die Nichtdurchführung per E-Mail informiert. In diesem Fall wird das Unternehmen in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine kostenlose Ersatzbuchung für eine entsprechende alternative Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte ein Ersatztermin von den betroffenen Kunden nicht gewünscht sein, werden die entrichteten Gebühren rückerstattet.

2.3
Monats- und Punktekarten; Einzeltickets

• Das Unternehmen bietet zur Buchung der angebotenen Yogakurse Punktekarten sowie Einzeltickets an, die zur Buchung und Teilnahme bei Shine & Balance Yoga berechtigen. Einzelne Yogaklassen können über Einzeltickets gebucht werden. Punktekarten sind als 10er-Karten zur Buchung einzelner Yoga-Klassen zwischen 30 und 90 Minuten verfügbar. 

• Zur Buchung von Workshops, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Yoga Retreats können Monats- und Punktekarten nicht genutzt werden.

• Monats- und Punktekarten sind grundsätzlich personalisiert, für jeweils eine Person gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Für Punktekarten gilt, dass eine Übertragbarkeit im Einzelfall aus besonderen Gründen (Schwangerschaft, Umzug, dauerhafte Krankheit oder Verletzungen ausschließlich mit Nachweis) nach vorheriger Zustimmung, unter Kulanz fallend, mit dem Unternehmen möglich ist.

• Ab dem Zeitpunkt der ersten mit einer Punktekarte gebuchten Teilnahme haben Punktekarten eine Gültigkeit von fünf (5) Monaten.

• Die Gültigkeitsdauer von Punktekarten kann in besonderen Ausnahmefällen verlängert werden.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

3.1
Preisliste

Teilnamepreise und Gebühren sowie Informationen und Einzelheiten zur Buchung des Kurs- und Veranstaltungsangebotes ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Shine & Balance Yoga, die über die Internetseite www.shine-balance-yoga.de und vor Ort bei Shine & Balance Yoga verfügbar ist.

3.2
Fälligkeit der Gebühren

Sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde, sind Teilnahmepreise und Gebühren sofort mit Vertragsschluss fällig.

3.3
Bezahlung

Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmepreise oder Gebühren kann per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Gesellschaft oder vor Ort bei Shine & Balance Yoga in bar erfolgen. 

3.4
Rabatte und Werbeaktionen

Rabatte, Werbeaktionen oder sonstige Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Geltungszeitraum beschränkt. Werbegutscheine werden nur bei Einreichung im Original anerkannt. Eine Kombination mehrerer Rabatte aus verschiedenen Werbe- oder Aktionsangeboten im Rahmen einer Buchung ist ausgeschlossen.

3.5 
Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder von dem Unternehmen unbestritten sind.

3.6 Umsatzsteuer gem. § 19 UStG

In ausgewiesenen Rechnungsbeträgen ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.


4. Nichtteilnahme, Kündigung

4.1
Abbruch, Versäumnis, Nichtteilnahme

Absagen zu offenen Klassen, offenen Kursen und Personal Yoga können bis zu 24 Stunden vorher kostenlos storniert werden. Für nicht abgesagte Termine behält sich das Unternehmen vor, diese in Rechnung zu stellen
Im Falle eines Abbruchs, des Versäumnis oder der anderweitigen Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen (Workshops, Retreats, Fortbildungen), ist ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises bzw. der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon ausgeschlossen. 

4.2
Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte

Den Kunden ggf. zustehende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
4.3.

5. Haftung

5.1
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln.
Eine Schadensersatzhaftung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden

• auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder
• durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde.
5.2
Im Übrigen ist eine Haftung der Gesellschaft auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

5.3
Haftet das Unternehmen gemäß Ziffer 5.1(b) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen das Unternehmen bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

5.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.

5.5
Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in den Übungsraum von Shine & Balance Yoga oder sonstige Veranstaltungsräume zu bringen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld, Sach- oder Wertgegenständen in durch das Unternehmen ggf. zur Verfügung gestellten Verwahrungsmöglichkeiten in den Umkleiden begründet keine Pflichten seitens des Unternehmens in Bezug auf die jeweils eingebrachten Gegenstände.

5.6
Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit der Kunden erfolgen. Im Interesse der Kunden selbst, empfiehlt das Unternehmen seinen Kunden, dass diese deren Teilnahmeabsicht, insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen, wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc., vor der Teilnahme an Veranstaltungen des Unternehmens, mit einem Arzt besprechen. 
Bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einer Veranstaltung verpflichtet sich der Teilnehmer den Lehrer oder Referenten vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinzuweisen.

5.7.
Heilversprechen / Heilmittelwerbegesetz:
Grundsätzlich soll bei den aufgeführten Techniken nicht der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen zugrunde liegt. Ebenso wenig darf aus den Ausführungen abgeleitet werden, dass Linderung oder Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.


6. Urheberrechte

6.1
Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Skripte und Veröffentlichungen bei dem Unternehmen liegen und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch das Unternehmen bedarf.

6.2
Im Fall von Zuwiderhandlungen können ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

7. Datenschutz

Das Unternehmen erhebt, übermittelt, verarbeitet und speichert die die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses erforderlich und das Unternehmen zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Eine Übermittlung der persönlichen Teilnehmer-Daten an Dritte zum Zweck der Werbung erfolgt ausdrücklich nicht.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


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